Das Berufsorientierungsprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss der Sekundarstufe I als höchsten Schulabschluss anstreben. Gefördert werden nicht Schulen, sondern Träger von Berufsbildungsstätten, die über Erfahrung in überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung oder entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. Der Träger muss allein oder in Kooperation mindestens fünf Berufsfelder anbieten, aus denen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens drei Berufsfelder auswählen.
Die Schulen spielen eine wichtige Rolle im BO-Programm. Wenn die beteiligten Schulen gut in den Ablauf von Potenzialanalyse und Werkstatttagen eingebunden sind, kann die Erfahrung für die Schülerinnen und Schüler besonders nachhaltig wirken. Von einer Beteiligung der Lehrkräfte am BOP profitieren beide Seiten. Lehrerinnen und Lehrer lernen "ihre" Schülerinnen und Schüler von einer neuen Seite kennen und erweitern ihr Wissen über Ausbildungsberufe. Berufsbildungsstätten und Schulen schließen als Grundlage für ihre Planung und Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung ab.