Mit in Kraft treten der neuen Richtlinie am 01.01.2012 werden alle eingegangenen Anträge einem einheitlichen und transparenten Auswahlverfahren unterzogen.
Eine Antragstellung für die Antragsrunde 2013 (Förderzeitraum 01.01.2014 bis 31.08.2015) ist ab dem 02.01.2013 möglich. Alle Anträge, die bis zum Ablauf des 1. März 2013 über das BOP-Portal beim BIBB eingehen, werden zunächst auf ihre formale Förderfähigkeit überprüft. Bestandteile dieser Prüfung sind:
Es erfolgt eine regionale Verteilung der Mittel auf die Bundesländer bezogen auf die Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss in den Ländern. In den Bundesländern, in denen mehr förderfähige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, werden alle förderfähigen Anträge durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIBB qualitativ begutachtet. Dazu werden folgende Kriterien herangezogen, die im Bewertungsformular näher erläutert werden:
Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 40 Punkte. Für jedes Kriterium sind im Bewertungsformular Indikatoren definiert, die zur Beurteilung des Kriteriums herangezogen werden. Jeder dieser Indikatoren kann entweder mit 0 Punkten (trifft nicht oder kaum zu), 1 Punkt (trifft weitgehend zu) oder 2 Punkten (trifft voll zu) bewertet werden.
Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Anträge für jedes Bundesland erstellt, in denen mehr förderfähige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt entsprechend der Rangfolge.
Sollten aus einem Land weniger förderfähige Anträge eingehen als Mittel für dieses Land zur Verfügung stehen, rücken förderfähige Anträge aus anderen Ländern entsprechend der Gesamtrangfolge nach. Sondervereinbarungen mit einzelnen Ländern, die eine flächendeckende Einführung von Berufsorientierungsmaßnahmen durch ein Landeskonzept vorbereiten, können zu einer vorübergehend überproportionalen Förderung von Anträgen eines Landes führen.
Sollten im Auswahlverfahren nicht ausreichend Mittel für alle Anträge mit gleicher Gesamtpunktzahl zur Verfügung stehen, wird zunächst ein 2. Gutachten für diese Anträge erstellt. In der Rangfolge zählt dann der Mittelwert beider Gutachten. Sollten weiterhin zu viele Anträge mit der gleichen Punktzahl vorliegen, wird über die Förderung in einem Gremium bestehend aus BMBF und BIBB entschieden.
Anträge, die keine Potenzialanalyse umfassen, weil die Potenzialanalyse von anderer Seite – also außerhalb des BOP – durchgeführt wird, erhalten bei der Bewertung der „Ausgestaltung der Potenzialanalyse“ den Durchschnittswert aller Bewertungen zu diesem Punkt, mindestens jedoch 1,5 Punkte. Dies gilt auch für Anträge aus den Ländern, in denen die Potenzialanalyse flächendeckend von anderer Seite abgedeckt wird (Beispiel: Baden-Württemberg, Profil AC). In diesen Fällen ist es besonders wichtig, dass im Gesamtkonzept beschrieben wird, wie geplant ist, die Ergebnisse der Potenzialanalyse in den weiteren Verlauf der BO-Maßnahme einzubeziehen.
Die Antragsteller werden bis 30. Juni 2013 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens benachrichtigt.