Antragstellung für Neuantragsteller über das Portal:
- Beabsichtigen Sie einen Antrag zu stellen, rufen Sie in Ihrem Browser (z. B. Internet Explorer) das BOP-Portal unter der genannten Adresse www.bop-portal.de auf.
- Auf der sich öffnenden Anmeldeseite klicken Sie oberhalb der Eingabefelder auf den Link "Registrieren" . Sobald die Registrierungsseite erscheint, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen ein und klicken Sie auf "Registrieren".
- Sie erhalten vom System eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Das kann einige Minuten dauern.
- Klicken Sie auf den Aktivierungslink in der E-Mail. Sie gelangen wieder zum BOP-Portal, wo Ihnen Ihre Registrierungsnummer und Ihr Passwort angezeigt werden. Notieren Sie sich Ihre Registrierungsnummer und Ihr Passwort. Erst wenn Sie auf "Jetzt aktivieren" klicken, wird Ihr Passwort gesetzt und Sie werden auf die Anmeldeseite weitergeleitet.
- Geben Sie nun Ihre Registrierungsnummer und Ihr Passwort in die Anmeldemaske ein und klicken Sie auf "Anmelden". Sie gelangen nun als Antragsteller in das BOP-Portal.
- Das System führt Sie durch die Antragstellung.
Portalnutzung für aktuelle und ehemalige Zuwendungsempfänger:
- Rufen Sie im Browser das BOP-Portal unter der Adresse www.bop-portal.de auf.
- In der Anmeldemaske klicken Sie auf den Link „zurücksetzen“ oberhalb der Eingabefelder.
- Geben Sie auf der sich öffnenden Seite Ihr Aktenzeichen ein und klicken Sie auf „Zurücksetzen“.
- Sie erhalten vom System eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an Ihre bisherige im Antragsverfahren verwendete E-Mail-Adresse.
- Klicken Sie auf den Aktivierungslink in der E-Mail. Sie gelangen wieder zum BOP-Portal, wo Ihnen Ihr neues Passwort angezeigt wird. Erst wenn Sie auf „Jetzt aktivieren“ klicken, wird Ihr neues Passwort gesetzt und Sie werden auf die Anmeldeseite weitergeleitet.
- Geben Sie nun Ihr Aktenzeichen und Ihr neues Passwort in die Anmeldemaske ein und klicken Sie auf „Anmelden“. Sie gelangen nun als Zuwendungsempfänger in das BOP-Portal. Nun können Sie alle Funktionalitäten des Portals nutzen.
- Sofern noch nicht erfolgt prüfen Sie alle hinterlegten Eintragungen in der „Stammdatenverwaltung“ und ergänzen Sie alle fehlenden Angaben. Wenn Sie Ihre Prüfung insgesamt abgeschlossen haben, klicken Sie auf den Button „Stammdatenänderung abschließen“.
- Nach Einführung der neuen Richtlinien ist ein Neuantrag erforderlich. Das System führt Sie durch die Antragstellung.