Das Berufsorientierungsprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss der Sekundarstufe I als höchsten Schulabschluss anstreben. Gefördert werden Träger von überbetrieblichen oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, die Kooperationen mit Schulen eingehen, deren Schüler einen solchen Abschluss anstreben. Das sind allgemeinbildende Schulformen wie Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen bzw. vergleichbare Schulformen, die in den Bundesländern teilweise unterschiedliche Bezeichnungen haben. Eine Schule kann auch selbst Kontakt zu möglichen Trägern des BOP aufnehmen, um eine Antragstellung vorzuschlagen bzw. zu vereinbaren.
Die Schulen spielen eine wichtige Rolle im Berufsorientierungsprogramm. Die Teilnahme der Lehrerinnen und Lehrer an der Berufsorientierungsmaßnahme wird von den Jugendlichen als persönliche Wertschätzung empfunden und gewürdigt. Beide Seiten profitieren davon: Die Lehrkräfte entdecken bei ihren Schülerinnen und Schülern neue Talente und erweitern ihr Wissen über Ausbildungsberufe. Mancher schulmüde „Störenfried“ entwickelt bei der praktischen Arbeit eine wahre Begeisterung und gewinnt die Anerkennung seiner Gruppe. Wenn es außerdem gelingt, den Anwendungsbezug schulischer Lerninhalte erlebbar zu machen, kann dies auch positiven Einfluss auf die schulischen Leistungen und die Lernmotivation der Jugendlichen haben. Wenn Lehrkräfte diesen Transferprozess in der Schule aufgreifen, können die praktischen Erfahrungen besonders nachhaltig wirken.
Doch lernen die Schülerinnen und Schüler während der Berufsorientierungsmaßnahme nicht nur praktisch. Sie erhalten Rückmeldungen von pädagogischen Fachkräften und/oder Ausbilderinnen und Ausbildern über ihr Verhalten und die Schlüsselkompetenzen, die sie während der Maßnahme zeigen. Alle wichtigen Ergebnisse aus der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen werden mit den Jugendlichen besprochen und schriftlich dokumentiert. Auch hier kann Schule dazu beitragen, dass die gewonnenen Erkenntnisse nachhaltig wirken und Entwicklungsprozesse unterstützt werden.
Berufsbildungsstätten und Schulen schließen als Grundlage für ihre Planung und Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung ab, die auch eine Zeitplanung und die Angabe verbindlicher Schülerzahlen umfassen soll. Zur Antragsstellung, die mit den neuen Richtlinien des Programms jeweils spätestens zum 01. März eines Jahres erfolgt, genügen Absichtserklärungen (Letter Of Intent) der beteiligten Schulen mit voraussichtlichen Schülerzahlen. Die Antragsteller werden bis Ende Juni eines Jahres informiert, ob ihr Antrag ausgewählt wurde oder nicht. Im Anschluss daran können sie mit den Schulen die Zeitplanung abstimmen und die Kooperationsvereinbarungen abschließen. Der Durchführungszeitraum der Berufsorientierungsmaßnahme für einen Jahrgang beträgt 20 Monate und liegt dann zwischen dem 01.01. und dem 31.08.des Folgejahres. Bei diesem vorgegebenen Zeitraum wird davon ausgegangen, dass die Potenzialanalyse ab dem 2. Halbjahr der Klasse 7 und die Werkstatttage in der Regel in der 8. Klasse durchgeführt werden. Es ist aber weiterhin möglich, die Berufsorientierungsmaßnahme vollständig in Klasse 8 anzusetzen.