Ausnahmeregelungen zur Potenzialanalyse während der Covid-19-Pandemie

Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie können eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) aktuell nicht durchgeführt werden.

Um auch bei Distanz- und/oder Wechselunterricht Maßnahmen der Beruflichen Orientierung im Rahmen des BOP anbieten zu können, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeitlich befristete Flexibilisierungen und Ausnahmeregelungen zur Durchführung beschlossen, die nun bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 gelten.

Für die Potenzialanalyse können abweichend von den Qualitätsstandards 2015 zur Durchführung von Potenzialanalysen folgende Regelungen Anwendung finden:

1. Die digitale Durchführung von Reflexionsgesprächen nach der Potenzialanalyse

Ist die Durchführung von Reflexionsgesprächen nach der Potenzialanalyse pandemiebedingt nicht in Präsenz realisierbar, ist es alternativ möglich, die individuellen Reflexionsgespräche via Videochat durchzuführen. Dies kann nur unter Einhaltung der Vorgaben geschehen, die im folgenden Dokument unter Punkt 5 beschrieben sind.

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Befristete Ausnahmeregelungen zur Durchführung digitaler Reflexionsgespräche

(Bitte beachten Sie, dass der Absatz zur Abrechnung von Teilnehmenden nur für Maßnahmen gilt, die ab dem 15.03.2022 durchgeführt wurden. Für Maßnahmen, die vor dem 15.03.2022 durchgeführt wurden gelten die Ausnahmenregelungen Stand November 2021).

2. Die Durchführung der Potenzialanalyse nach den Werkstatttagen

Es ist abweichend von den Vorgaben der BOP-Förderrichtlinie möglich, dass pandemiebedingt die Potenzialanalyse nach den Werkstatttagen durchgeführt wird. Dies ist unter Einreichung eines Konzepts zu beantragen, das die Anforderungen zur Durchführung von Potenzialanalysen im Anschluss an die Werkstatttage erfüllt.

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Anforderungen zur Durchführung von Potenzialanalysen im Anschluss an die Werkstatttage - Juni 2022 (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Die Durchführung von Potenzialanalysen nach den Werkstatttagen in Ländern mit Durchführung durch Lehrkräfte (BW, RP, HE) ist dann möglich, wenn durch die teilnehmenden Schulen bestätigt wird, dass nachgelagerte Potenzialanalyse nach o.g. Anforderungen abgeändert und durchgeführt werden.

3. Die digitale Durchführung der Potenzialanalyse

Sind pandemiebedingt Potenzialanalysen in Präsenz nicht durchführbar, kann ein digitales Alternativangebot zur Potenzialanalyse entwickelt und beantragt werden. Für die Konzeption sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen:

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Vorgaben für zeitlich befristete digitale PA im BOP Juni 2022 (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Beachten Sie bitte, dass der Einsatz digitaler Verfahren in jedem Fall vorab bei der Programmstelle BOP im Bundesinstitut für Berufsbildung beantragt und genehmigt werden muss. Nutzen Sie hierzu bitte in jedem Fall das folgende Dokument:

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"Ergänzende Projektbeschreibung" (PDF, 178KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Bitte beachten Sie, dass alle hier angeführten Ausnahmereglungen vor Umsetzung mit der zuständigen Ansprechperson im BIBB abgestimmt werden .

Ansprechpartnerin

Carolin Kunert
Tel.: 0228 / 107 - 1318
E-Mail: kunert@bibb.de