Im Überblick: Die wichtigsten Neuerungen : Datum:

Zur Antragsrunde 2023 veröffentlicht das BMBF eine neue Richtlinie für die Förderung der Beruflichen Orientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten.

Zwei Schüler im Labor
© Julia Kreuzer | BOP

Hiermit geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie 2022 , die Sie bei der Antragsrunde 2023 berücksichtigen müssen.

Aus „Werkstatttagen“ werden „praxisorientierte Tage Beruflicher Orientierung (BO-Tage)“

Ein neuer Zuschnitt der Berufsfelder soll maßgeblich dazu beitragen, dass ein breites Spektrum möglicher beruflicher und akademischer Laufbahnen aufgezeigt wird und von den Schülerinnen und Schülern in Betracht gezogen werden kann. Dabei sollen neben dem Handwerk insbesondere Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe, kaufmännisch-verwaltende Berufe sowie gewerblich-technische Industrieberufe zukünftig mehr Gewicht bekommen. Die Neuerungen sollen sich auch in der neuen Begrifflichkeit der praxisorientierten BO-Tage wiederspiegeln. Bei der Umsetzung sollen wichtige Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Arbeitswelt 4.0. und Grüne Arbeitswelten berücksichtigt werden.

Info-Veranstaltungen

Ab Frühjahr 2023 gibt es mehrere Info-Veranstaltungen zur neuen Förderrichtlinie. Die Veranstaltungen werden online durchgeführt.

Neue Qualitätsstandards für Potenzialanalyse und praxisorientierte BO-Tage

Wie die praxisorientierten BO-Tage konkret umgesetzt werden sollen, wird zukünftig – äquivalent zur Potenzialanalyse – in Qualitätsstandards beschrieben. Neben der neuen Berufsfeldsystematik werden hier die formalen Vorgaben für die BO-Tage und die Anforderungen an das Personals erläutert. Im Fokus aber steht die didaktische Ausgestaltung der praxisorientierten BO-Tage auf der Grundlage von realitätsnahen, beruflichen Anwendungsfällen.

Auch die Qualitätsstandards zur Durchführung von Potenzialanalysen wurden gründlich überarbeitet. Denn: wie die Interventionsstudie zur Potenzialanalyse gezeigt hat, profitieren nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen von handlungsorientierten Aufgabenstellungen. Deswegen soll zukünftig ein ausgewogener Aufgabenmix zum Einsatz kommen und die Reflexionsanteile gestärkt werden.

Stärkung von BOP an Gymnasien und in der Sekundarstufe II

Mit der flexiblen Gestaltung der Durchführungszeiten und der Streichung der nachrangigen Förderfähigkeit von Maßnahmen an Gymnasien wird eine Umsetzung des BOP für Gymnasien deutlich attraktiver. Eine Erhöhung der Beteiligung von Gymnasien am BOP wird ausdrücklich gewünscht. Da gerade Schülerinnen und Schülern dieser Schulform die Schnittstellen von beruflichen und akademischen Laufbahnen auch praktisch aufgezeigt werden sollen, sollen bei der Umsetzung der BO-Tage mit Gymnasien und Sek II akademische Partner stärker einbezogen werden. Dieser Mehraufwand wird mit einem zusätzlichen, erhöhten Fördersatz honoriert.

Mehr Raum für Reflexion und Gespräche

Die Bedeutung von Reflexion und begleitenden Gesprächen wird in Studien zur Wirkung von Beruflicher Orientierung immer wieder eindeutig belegt. Andersherum: praxisorientierte Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung leisten ohne reflektierende Gespräche nicht automatisch einen Beitrag zur Steigerung von Berufswahlkompetenz und damit tragfähigen Berufswahlentscheidungen – der Mehrwert ergibt sicher erst aus der Kombination. Gleichzeitig tragen Dialog und Reflexion auch dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Schlussfolgerungen für die Berufliche Orientierung ziehen können. Deswegen werden die Reflexionsanteile im BOP mit der neuen Förderrichtlinie qualitativ und quantitativ deutlich aufgewertet.

Qualität hat ihren Preis: Erhöhung der Fördersätze

Höhere Anforderungen an die Qualität gehen selbstverständlich mit einer Erhöhung der Fördersätze einher, die zukünftig für die praxisorientierten BO-Tage taggenau erfolgen wird. Für die Potenzialanalyse werden sowohl die Fördersätze als auch der Betreuungsschlüssel für einen großen Teil der Aufgabenstellungen erhöht.

Antragsrunde 2023

Die Antragstellung ist zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.09.2023 möglich.

Die Besonderheiten für die Antragstellung aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländer können Sie hier nachlesen.