Förderaufruf Modellprojekte für Gymnasien im BOP

Der Förderaufruf bietet Antragstellern die Möglichkeit, neue Konzepte für die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Gymnasien im BOP zu erproben. Ziel ist, gute konzeptionelle Eckpunkte später auch für andere Träger nutzbar zu machen.

Förderaufruf im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP): Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe (PDF, 955KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) vom 13.12.2018

Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)  (PDF, 276KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)  Stand: Oktober 2017

Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahmen „Modellprojekte zu Berufsorientierung in Gymnasien“ des BMBF auszuwählen. Zudem ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über das „easy-Online“ gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung einzureichen (diese finden Sie auf „easy-Online" im Reiter Vorhabenbeschreibung).

Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Förderanträge konnten bis zum 31. März 2019 gestellt werden.

Häufige Fragen zum Förderaufruf Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I

Gibt es Besonderheiten aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern?

Nein. Grundsätzlich können aus allen Bundesländern Konzepte für Modellprojekte eingereicht werden. Sollten im jeweiligen Bundesland bereits ähnlich gelagerte Fördermöglichkeiten für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien bestehen, ist im Antrag eine Abgrenzung vorzunehmen. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Abstimmung mit dem Land.

Die Potenzialanalyse wird bereits landesseitig umgesetzt. Was ist zu beachten?

Die Potenzialanalyse kann in dem Fall nicht beantragt werden, weil sie bereits anderweitig gesichert ist. Es können in diesem Fall nur bis zu maximal 8 Werkstatttage mit dem Tageshöchstsatz von 60 Euro pro Schüler/-in gefördert werden.

In der Projektbeschreibung ist eine kurze Erläuterung unter 4.1 zur landesseitigen Umsetzung der Potenzialanalyse ausreichend. Wie die Ergebnisse der Potenzialanalyse dann für die Werkstatttage aufgegriffen werden, ist unter 5.2 aufzuführen.

Können Anträge für mehrere Standorte gestellt werden?

Nein. Es muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden, der auch die regionale Einpassung berücksichtigen sollte.

Können Anträge für ein Modellprojekt mit einer Schulform gestellt werden, die einen gymnasialen Bildungsgang enthält?

Nein. Anträge können ausschließlich für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien gestellt werden.

Muss jedes Modellprojekt mit exakt zwei Gymnasien durchgeführt werden?

Nein. Die Anzahl der teilnehmenden Gymnasien sollte jedoch im Sinne eines Projektes mit Modellcharakter sinnvoll ausgewählt sein. Ein Ansatz, der beispielsweise flächendeckend sämtliche Gymnasien einer Region einbezieht, wäre weniger sinnvoll im Rahmen eines Modellvorhabens.

Sind die Personal- und Sachausgaben im easy-online-Antrag einzeln aufzuschlüsseln?

Nein. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Es kann eine halbe Stelle Projektpersonal gemäß 5.3 im Förderaufruf gesondert beantragt werden.

Richtet sich die Dauer der Potenzialanalyse nach der Anzahl der Werkstatttage?

Nein, es ist grundsätzlich möglich, sie ein- oder zweitägig durchzuführen.

Muss die Potenzialanalyse in derselben Woche wie die Werkstatttage durchgeführt werden?

Nein. Sie ist den Werkstatttagen vorgelagert.

Müssen die Felder „Vorhabenbeschreibung“ im easy-online-Antrag ausgefüllt werden, da es doch die Datei „Projektbeschreibung-BOGY“ gibt?

Ja. Die Pflichtfelder (*) sind voreingestellt und erfordern eine Eingabe. Die Zeichenanzahl ist gegenüber der „Projektbeschreibung-BOGY“ jedoch deutlich geringer.

Müssen die Ablaufpläne, die im Dokument „Projektbeschreibung-BOGY“ gefordert sind, als Balkendiagramm ausgestaltet werden?

Nein, hinsichtlich der Darstellung gibt es keine Vorgabe.

Muss ein Verwertungsplan beigefügt werden?

Nein.

Ich habe beim Ausfüllen des Antrages in easy Online keine Eigenmittel angegeben und will auch keine angeben. Dennoch tauchen Eigenmittel in der Finanztabelle auf. Was kann ich tun?

Sie klicken in der Finanzierungsübersicht auf (F0862) Eigenmittel und Zuwendung. Dort geben Sie in der Tabelle bei Förderquote 100% an.

Warum sind die Angaben zu „Werkstatttagen“ und „Potenzialanalysen“ im späteren Ausdruck des Antrags unter den Überschriften „(F0822) Beschäftigungsentgelte“ und „(F0850) Gegenstände und andere Investitionen (…)“ aufgeführt?

Dies hat rein technische Gründe. Die Eingabe-Maske des easy-Online-Formulars wurde für Anträge zur „Modellprojekten BO in Gymnasien“ umgestaltet, diese Änderungen wurden jedoch nicht in allen Hintergrundeinstellungen des Systems übernommen, weshalb die Überschriften im Ausdruck zum Teil nicht den Feldbezeichnungen der Antragsmaske entsprechen.

Wie trage ich die TN-Pauschale für Potenzialanalyse und Werkstatttage ein?

Im Feld (F0822) in easy-online rechnen Sie für die Werkstatttage bitte die Summe der Pauschale (vgl. 5.3 im Förderaufruf) zusammen und tragen diese im Feld „Betrag“ ein. Beispiel:

Screenshot für die Eintragungen der WT-Pauschaulen.

Im Feld (F0850) in easy-online können Sie (je nach Ihrer konzeptionellen Planung) differenzieren zwischen 1- und 2-tägiger Potenzialanalyse, da unterschiedliche Pauschalbeträge gezahlt werden (vgl. 5.3 im Förderaufruf). Beispiel:

Screenshot für die Eintragungen der PA-Pauschalen.

Wo werden die Schulen eingetragen, mit denen eine Kooperation besteht?

Bitte führen Sie die Schulen im Dokument „Projektbeschreibung BOGY“ auf.

Bis wann gilt ein Förderantrag als fristgerecht eingereicht?

Da der 31. März 2019 ein Sonntag ist, gilt ein Antrag als fristgerecht eingereicht mit einem Poststempel bis einschließlich 01. April 2019.