Förderaufruf Modellprojekte für Gymnasien vom 21.01.2020

Auch dieser Förderaufruf bietet Antragstellern die Möglichkeit, neue Konzepte für die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Gymnasien im BOP zu erproben. Ziel ist, gute konzeptionelle Eckpunkte später auch für andere Träger nutzbar zu machen.

Bekanntmachung der Änderung des Förderaufrufs im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I und II vom 21.04.2020

Förderaufruf im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I und II (PDF, 521KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) vom 21.01.2020

Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) Stand: November 2019

Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Hier sind die Fördermaßnahmen „Modellprojekte zu Berufsorientierung in Gymnasien“ des BMBF auszuwählen. Zudem ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über das „easy-Online“ gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung einzureichen (diese finden Sie auf „easy-Online" im Reiter Vorhabenbeschreibung).

Förderaufrufänderung

Förderanträge können bis einschließlich 30. Juni 2020 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Datum gestellt werden, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Bewilligungszeitraum für Maßnahmen nach Nr. 2 beginnt frühestens am 01. Oktober 2020. Sein Ende orientiert sich am Ende des Schuljahres 2021/2022 der Länder. Der Bewilligungszeitraum endet jedoch spätestens am 31. August 2022.

easy-Online

Häufige Fragen zum Förderaufruf Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in den Sekundarstufen I und II

Gibt es Besonderheiten aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern?

Nein. Grundsätzlich können aus allen Bundesländern Konzepte für Modellprojekte eingereicht werden. Sollten im jeweiligen Bundesland bereits ähnlich gelagerte Fördermöglichkeiten für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien bestehen, ist im Antrag eine Abgrenzung vorzunehmen. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Abstimmung mit dem Land.

Die Potenzialanalyse wird bereits landesseitig umgesetzt. Was ist zu beachten?

Die Potenzialanalyse kann in dem Fall nicht beantragt werden, weil sie bereits anderweitig gesichert ist. Es können in diesem Fall nur bis zu maximal 8 Werkstatttage mit dem Tageshöchstsatz von 60 Euro pro Schüler/-in gefördert werden.

In der Projektbeschreibung ist eine kurze Erläuterung unter 5.1 in der Projektbeschreibung zur landesseitigen Umsetzung der Potenzialanalyse ausreichend. Wie die Ergebnisse der Potenzialanalyse dann für die Werkstatttage aufgegriffen werden, ist ebenfalls unter 5.1 aufzuführen.

Können Anträge für mehrere Standorte gestellt werden?

Nein. Es muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden, der auch die regionale Einpassung berücksichtigen sollte.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die Träger von Berufsbildungsstätten und geeignet sind, die Ziele dieses Förderaufrufs umzusetzen. Der Antragsteller muss überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. Der Antragsteller kann zur Erweiterung der Berufsfelder Kooperationspartner einbinden.

Eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung kann z. B. die Erfahrung mit der Durchführung von BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) – in der integrativen Form (nicht kooperativ) sein, die alleinige Erfahrung mit BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) nach dem SGB III) reicht nicht aus. Entsprechende Werkstatteinrichtungen müssen vorhanden sein.

Können Anträge für ein Modellprojekt mit einer Schulform gestellt werden, die einen gymnasialen Bildungsgang enthält?

Nein. Anträge können ausschließlich für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien gestellt werden (d.h. keine berufsbildenden Gymnasien, Gesamtschulen etc.)

Sind die Personal- und Sachausgaben im easy-online-Antrag einzeln aufzuschlüsseln?

Nein. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Es kann eine halbe Stelle Projektpersonal gemäß Nr. 5.7 im Förderaufruf gesondert beantragt werden.

Richtet sich die Dauer der Potenzialanalyse nach der Anzahl der Werkstatttage?

Es ist grundsätzlich möglich, sie ein- oder zweitägig durchzuführen.

Muss die Potenzialanalyse in derselben Woche wie die Werkstatttage durchgeführt werden?

Nein. Sie ist den Werkstatttagen vorgelagert.

Müssen die Felder „Vorhabenbeschreibung“ im easy-online-Antrag ausgefüllt werden, da es doch die Datei „Projektbeschreibung-BOGY“ gibt?

Ja. Die Pflichtfelder (*) sind vor eingestellt und erfordern eine Eingabe. Die Zeichenanzahl ist gegenüber der „Projektbeschreibung-BOGY“ jedoch deutlich geringer.

Müssen die Ablaufpläne, die im Dokument „Projektbeschreibung-BOGY“ gefordert sind, als Balkendiagramm ausgestaltet werden?

Nein, hinsichtlich der Darstellung gibt es keine Vorgabe.

Muss ein Verwertungsplan beigefügt werden?

Nein.

Ich habe beim Ausfüllen in easy Online keine Eigenmittel angegeben und will auch keine angeben. Dennoch tauchen Eigenmittel in der Finanztabelle aus. Was kann ich tun?

Sie klicken in der Finanzierungsübersicht auf (F0862) Eigenmittel und Zuwendung. Dort geben Sie in der Tabelle bei Förderquote 100% an.

Warum sind die Angaben zu Werkstatttagen und Potenzialanalysen im späteren Ausdruck des Antrags mit anderen Überschriften aufgeführt?

Dies hat rein technische Gründe. Die Eingabe-Maske des easy-Online-Formulars wurde für Anträge zur „Modellprojekten BO in Gymnasien“ umgestaltet, diese Änderungen wurden jedoch nicht in allen Hintergrundeinstellungen des Systems übernommen, weshalb die Überschriften im Ausdruck zum Teil nicht den Feldbezeichnungen der Antragsmaske entsprechen.

Wie trage ich die TN-Pauschale für Potenzialanalyse, Werkstatttage und Standortfeststellungsgespräche ein?

Potenzialanalyse:

Screenshot: Eintragungen TN Pauschalen für Pozenzialanalysen.

Sie können (je nach Ihrer konzeptionellen Planung) differenzieren zwischen 1- und 2-tägiger Potenzialanalyse, da unterschiedliche Pauschalbeträge gezahlt werden (vgl. Nr. 5.5 im Förderaufruf).

Werkstatttage:

Screenshot: Eintragungen TN-Pauschalen für Werkstatttage.

Standortfeststellungsgespräch:

Screenshot: Eintragungen TN-Pauschalen Standortfeststellungsgespräch.

Sie können (je nach Ihrer konzeptionellen Planung) differenzieren zwischen den Standortfeststellungsgesprächen Sek. I und Sek. II, da unterschiedliche Pauschalbeträge gezahlt werden (vgl. Nr. 5.4 im Förderaufruf).

Wo werden die Schulen eingetragen, mit denen eine Kooperation besteht?

Bitte führen Sie die Schulen im Dokument „Projektbeschreibung BOGY“ auf.

Unser Standort führt bereits Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in den Sekundarstufen I nach dem Förderaufruf des BMBF vom 13.12.2018 durch. Können wir erneut einen Antrag stellen?

Ja. Allerdings können Sie das Konzept nur mit allgemeinbildenden Gymnasien umsetzen, die noch nicht an den Modellprojekten nach dem Förderaufruf des BMBF vom 13.12.2018 teilgenommen haben. Die Gymnasien, die bereits teilgenommen hatten, können an Projekten für die Sekundarstufe II teilnehmen (s. Nr. 5.2 des Förderaufrufs).

Was genau soll das Gespräch zur individuellen Standortbestimmung leisten?

Die Einführung eines Gesprächs zur individuellen Standortbestimmung im Rahmen der BOGY Modellprojekte beruht auf der Annahme, dass Berufsorientierung kein linearer Prozess ist, der bei allen Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe zeitgleich verläuft. Das heißt,  die Jugendlichen befinden sich oft an sehr unterschiedlichen Punkten ihres Berufsorientierungsprozesses und bewegen sich nach vorn, zur Seite oder aber auch zurück.

Gleichzeitig durchlaufen alle Jugendlichen die gleichen Maßnahmen der Berufsorientierung, weil es organisatorisch nicht leistbar ist, für jede/n eine eigene Maßnahme anzubieten. Das Gespräch zur individuellen Standortbestimmung als zusätzliches Instrument nimmt die individuelle Ausgangslage eines Schülers/einer Schülerin in den Blick und dient dazu mit ihm/ihr zu reflektieren…

  • wo er/sie im Prozess der Berufsorientierung steht,
  • welchen konkreten Orientierungsbedarf er/sie hat
  • und mit welchen Fragestellungen und Zielen er/sie an die Potenzialanalyse und die Werkstatttage herangehen möchte.

Im Gespräch spielen dabei z.B. folgende Themen eine Rolle (Schwerpunkte und Tiefe variieren nach Sek I und Sek II):

  • Primär Sek II: Welche Schritte der beruflichen Orientierung gab es bereits? Und welche Erkenntnisse hat der Schüler/die Schülerin daraus für sich mitgenommen? Gibt es einen Berufswahlordner?
  • Was weiß der Schüler/die Schülerin bereits über die eigenen Stärken und Interessen und darüber, wofür diese in der Berufsorientierung und Arbeitswelt wichtig sind?
  • Wie steht der Schüler/die Schülerin zum Thema Berufswahl? Hat er/sie Lust, sich damit zu beschäftigen?
  • Über welche Berufe hat der Schüler/die Schülerin sich bereits Gedanken gemacht und weiß der Schüler/die Schülerin, welche Fähigkeiten dafür besonders relevant sind?
  • Hat der Schüler/die Schülerin eine Vorstellung davon, wie er/sie sich über Berufe, Voraussetzungen und Karrierewege informieren kann und/oder hat bereits angefangen, sich zu informieren?
  • Was ist dem Schüler/der Schülerin besonders wichtig für die Zukunft? Wie möchte er/sie leben und arbeiten?
  • Was braucht der Schüler/die Schülerin, um die nächsten Schritte im Berufsorientierungsprozess anzugehen?
  • Wofür könnte der Schüler/die Schülerin die Potenzialanalyse bzw. die Werkstatttage für sich konkret nutzen? („Zielvereinbarung“)

Wie auch im Reflexionsgespräch ist es im Gespräch zur individuellen Standortbestimmung sehr wichtig, dass der/die Jugendliche im Mittelpunkt steht (was sich auch am Redeanteil wiederspiegeln sollte) und eigeneSchlussfolgerungen zieht. Die pädagogische Fachkraft ist verantwortlich für die Gestaltung des Prozesses und unterstützt durch reflexionsanregende Fragen und Materialien.

Im Rahmen der BOGY Modellprojekte wird erwartet, dass Sie vorab ein eigenes Konzept für den Ablauf des Gesprächs zur individuellen Standortbestimmung erarbeiten und mit dem Antrag vorlegen. Die Erfahrungen damit werden während und/oder nach Abschluss der Projekte durch das BIBB ausgewertet.

Werden Fahrtkosten gesondert über das Programm gezahlt bzw. können diese beantragt werden?

Nein. Es handelt sich bei den gewährten Zuwendungen um eine Festbetragsfinanzierung. Es werden keine zusätzlichen Mittel für Fahrtkosten oder weiteren Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Weitere Ausgaben sind durch Eigenmittel des Antragstellers oder durch Drittmittel zu decken.